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Sozialrecht-

KANZLEI  WERLING  RENTENBERATER * Güterstr. 9  * 75177 Pforzheim * Tel. 07231-32871

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neu: SPRECHTAGSBÜRO in 76751 Jockgrim/Pfalz * Tel. 07271-922085

Fachgebiet Rentenversicherung

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Rentenberatung - bundesweit

Vertretung bei Antrag, Widerspruch & Klage

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www.Kanzlei-Werling.de    RentenberaterRechtsbeistand Sozialgerichtsvertretung        

unabhängige und neutrale Helfer-Berater-Vertreter   

Schwerpunkte: Rentenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Schwerbehindertenrecht Versorgungsrecht

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Güterstr. 9,  75177 Pforzheim Postf.1904,  75119 Pforzheim

Tel.    07231-32871                    FAX    07231-32186

 

 

Die Rentenberatungs-KANZLEI WERLING RENTENBERATER bietet für alle sozialrechtlichen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung Beratung, Unterstützung und professionelle Vertretung bei:

Rentenantrag

  • Rentenverfahren , z. B. bei Anträgen auf  Rente wegen Erwerbsminderung ("Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit"), bei allen Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten (für Witwen, Witwer und Waisen) sowie Geschiedenenwitwen- und Erziehungsrenten
  • Prüfung von Rentenbescheiden, Rentenauskünften und Renteninformationen

Erfolgsprüfung

  • Lohnen sich Widerspruch oder Klage? Zum Beispiel z.B. bei Rentenablehnung, bei falscher Rentenberechnung, wegen dem Vorwurf einer “Versorgungsehe”? Bei Rentenferhler?
  • Durchführung von Widerspruchsverfahren gegen Versicherungsträger
  • Vertretung in Klageverfahren und Berufungsverfahren vor allen Sozialgerichten und Landessozialgerichten

Kontenklärung

  • Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten, Klärung von Versicherungskonten, Beschaffung fehlender Versicherungsunterlagen
  • Durchsetzung richtiger Einstufungen nach dem Fremdrentengesetz (Wirtschaftsbereiche und Qualifikationsgruppen) und dem AAÜG

Berechnungen und Überprüfungen

  • Voraus-Berechnung der Rentenhöhe; auch bei Altersteilzeit, Sozialleistungsbezug und Scheidung, Prüfung von Bescheiden, Durchführung von Rentennachberechnungen, Prüfung und Berechnung von Hinzuverdienstgrenzen und von Einkommensanrechnungen, 
  • Verfahren über einen Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen, Vor- und Nachberechnungen der gesetzlichen Rentenanwartschaften
  • Prüfung von Beitrags- oder Rentenrückforderungen
  • Gestaltung einer sinnvollen Beitragszahlung in der Rentenversicherung; Berechnung und Beratung für Nachzahlungen aller Art (Gutachten)

Altersteilzeit und Vorruhestand

  • Prüfung von Altersteilzeit und Auswirkungen auf die Rentenberechnung
  • Vorruhestandsregelungen bei Altersteilzeit/Sozialplänen; Beratung und Bearbeitung von  Rentenverfahren nach dem Altersteilzeitgesetz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Rentenbefreiung - Versicherungsfreiheit - Beitragserstattung

  • Statusfeststellungs-Verfahren zur Klärung der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer/Auftragnehmer bzw. für Arbeitgeber/Auftraggeber -  auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
  • Klärung von Beitragsnachforderungen und der laufenden Beitragszahlung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, auch für Gesellschafter-Geschäftsführer 
  • Verfahren zur Überprüfung der Versicherungspflicht und Beitragspflicht in der Sozialversicherung,  insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer und Familienangehörige
  • Durchführung von Beitragserstattungsverfahren zur Rentenrückzahlung

Beitragszahlung als Selbständiger und freiwillig Versicherter

Rehabilitationsmaßnahmen

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, z.B. Kur/Reha
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z.B. Umschulung, Kfz-Kostenhilfe 

sonstiges

  • Rentenzahlungen ins europäische und außereuropäische Ausland,

 

 

 

 

downloads:

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Aktuelle Urteile:

Eine medizinische Gesamt- beurteilung ist bei mehreren uneinheitlichen Fachgutachten erforderlich

BSG, Beschluss vom 12.02.2009, B 5 R 48/08 B

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Vergesslichkeit reicht für Rente nicht

LSG Hamburg, Urteil vom 28.11.2008, L 6 RJ 91/01

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Keine Rentenkürzung bei Er- werbsminderungs-Rentenbezug vor dem 60. Lebensjahr

SG Mannheim, Urteil vom 09.11.2007, S 9 R 2887/07

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Auch bei unheilbarer Erkrankung kann ein Anspruch auf Witwenrente bestehen.

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.09.2007, L 3 RJ 126/05

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Folgerente darf nicht niedriger sein

Bayerisches LSG, Urteil vom 28.08.2007, L 6 R 20/07

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Unbefristete Erwerbsminderungs- rente bei chronischer bipolarer Störung und negativer Prognose

Bayerisches LSG, Urteil vom 24.07.2007, L 6 R 222/06

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Klage gegen die “Renten- information” ist unzulässig.

Bayerisch. LSG, Urteil vom 20.12.2006,  L 16 R 510/06 

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Selbständige Gesellschafter-Ge- schäftsführer müssen Renten- beiträge zahlen

BSG, Urteil vom 24.11.2005,                B 12 RA 1/04 R

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Letzte Tätigkeit ist für die Prüfung der Berufsunfähigkeit maßgebend.

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2006, Az. L 4 RJ 29/03

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Kein Austrittsrecht für auf Antrag pflichtversicherte Selbständige trotz Verschlechterung der Bewertung von Ausbildunganrech- nungszeiten 

BSG, Urteil vom 26.01.2005,              B 12 RA 3/03 R -
 

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Kein Anspruch auf Geschieden- enwitwenrente bei Wiederheirat zu Lebzeiten des geschiedenen Ehe- gatten

BSG, Urteil 20.10.2004                         B 5 RJ 39/03 R -

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Pachteinnahmen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können rentenschädlich sein.

BSG, Urteil vom 07.10.2004                - B 13 RJ 13/04 R -

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Auch bei kurzer Ehezeit muss keine Versorgungsehe vorliegen und deshalb Witwenrente gezahlt werden.

Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 15.09.2004  S 8 RJ 697/02