Rechtsdienstleistungen Unfallversicherungs-Recht
Die Rentenberatungs-KANZLEI WERLING RENTENBERATER bietet für alle sozialrechtlichen Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung Beratung, Unterstützung und professionelle Vertretung durch Rentenberater bei:
versicherter Personenkreis:
- Versicherungspflicht kraft Gesetz, z.B. als Arbeitnehmer, Sozialleistungsbezieher oder Unfallhelfer,
- Versicherungspflicht kraft Satzung und freiwillige Versicherung, z.B. für Unternehmer
Begriff des Leistungsfalles:
- Arbeitsunfall - Wegeunfall
- Berufskrankheit (BKVO)
- Tod
- Versicherungsfall einer Leibesfrucht
Leistungen der Unfallversicherung:
wegen Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit oder Tod wie z.B.
- Heilbehandlung, Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Umschulung
- Verletztengeld und Verletztenrente, Berechnung der Leistungen wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit
- MdE nach dem Jahresarbeitsverdienst
- Leistungen nach der Berufskrankheitenverordnung
Haftung und Rückgriff:
Beiträge zur Unfallversicherung z.B. durch Umlagen, Berechnungsgrundlagen und Gefahrtarif
Organisation der Unfallversicherung:
- in Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungsträger, Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen
Vertretungsbefugnis vor Gerichten
Wir sind als Rentenberater befugt Ihre Interessen gerichtlich zu vertreten vor Sozialgerichten, Landessozialgerichten, Ver- waltungsgerichten, Familiengerichten und Oberlandesgerichten (jeweils Versorgungsausgleichssachen) sowie Schiedsgerichten.
Kontaktaufnahme mit Rentenberater
Wir beraten Sie individuell und vertreten Ihre Interessen: schreiben Sie uns!
info@kanzlei-werling.de
